Webanalyse / Datenerfassung

Wir möchten diese Website fortlaufend verbessern. Dazu wird um Ihre Einwilligung in die statistische Erfassung von Nutzungsinformationen gebeten. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.

Welcher Dienst wird eingesetzt?

Matomo

Zu welchem Zweck wird der Dienst eingesetzt?

Erfassung von Kennzahlen zur Webanalyse, um das Angebot zu verbessern.

Welche Daten werden erfasst?

  • IP-Adresse (wird umgehend anonymisiert)

  • Gerätetyp, Gerätemarke, Gerätemodell

  • Betriebssystem-Version

  • Browser/Browser-Engines und Browser-Plugins

  • aufgerufene URLs

  • die Website, von der auf die aufgerufene Seite gelangt wurde (Referrer-Site)

  • Verweildauer

  • heruntergeladene PDFs

  • eingegebene Suchbegriffe.

Die IP-Adresse wird nicht vollständig gespeichert, die letzten beiden Oktette werden zum frühestmöglichen Zeitpunkt weggelassen/verfremdet (Beispiel: 181.153.xxx.xxx).

Es werden keine Cookies auf dem Endgerät gespeichert. Wird eine Einwilligung für die Datenerfassung nicht erteilt, erfolgt ein Opt-Out-Cookie auf dem Endgerät, welcher dafür sorgt, dass keine Daten erfasst werden.

Wie lange werden die Daten gespeichert?

Die anonymisierte IP-Adresse wird für 90 Tage gespeichert und danach gelöscht.

Auf welcher Rechtsgrundlage werden die Daten erfasst?

Die Rechtsgrundlage für die Erfassung der Daten ist die Einwilligung der Nutzenden nach Art. 6 Abs. 1 lit. a der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die Einwilligung kann auf der Datenschutzseite jederzeit widerrufen werden. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt davon unberührt.

Wo werden die Daten verarbeitet?

Matomo wird lokal auf den Servern des technischen Dienstleisters in Deutschland betrieben (Auftragsverarbeiter).

Weitere Informationen:

Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in den Datenschutzhinweisen.

Was kann ich als Angehöriger tun?

Wenn Sie als Angehörige/Angehöriger bemerkt haben, dass Ihr Partner oder Ihre Partnerin, Eltern oder Kinder Glückspiele spielen und Sie sich darum sorgen, finden Sie unter "Wie erkenne ich eine Glücksspielsucht bei einem Angehörigen?" weitere Informationen zum Erkennen einer Glücksspielsucht.

Lassen Sie sich beraten (mehr hierzu unter "Wo kann ich als Angehöriger Hilfe finden?") und suchen Sie sich auch in Ihrem privaten Umfeld Unterstützung.

Leihen Sie Ihrer Angehörigen/Ihrem Angehörigen kein Geld und richten Sie eventuell getrennte Konten ein, um Ihre eigenen Ausgaben sicherstellen zu können.

Betrachten Sie die Glücksspielsucht als Krankheit. Glücksspielsüchtige Personen können manchmal dem Spieldruck auch dann kaum widerstehen, wenn sie das Spielen am liebsten sofort aufgeben möchten.

Unterstützen Sie die betroffene Person, wenn sie sich professionelle Hilfe (mehr hierzu unter "Wo gibt es Hilfe? Welche Behandlungsangebote gibt es?") holen möchte.

Weitere Hinweise zum Umgang mit Betroffenen finden Sie hier.