Webanalyse / Datenerfassung

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Welcher Dienst wird eingesetzt?

Matomo

Zu welchem Zweck wird der Dienst eingesetzt?

Erfassung von Kennzahlen zur Webanalyse, um das Angebot zu verbessern.

Welche Daten werden erfasst?

  • IP-Adresse (wird umgehend anonymisiert)

  • Gerätetyp, Gerätemarke, Gerätemodell

  • Betriebssystem-Version

  • Browser/Browser-Engines und Browser-Plugins

  • aufgerufene URLs

  • die Website, von der auf die aufgerufene Seite gelangt wurde (Referrer-Site)

  • Verweildauer

  • heruntergeladene PDFs

  • eingegebene Suchbegriffe.

Die IP-Adresse wird nicht vollständig gespeichert, die letzten beiden Oktette werden zum frühestmöglichen Zeitpunkt weggelassen/verfremdet (Beispiel: 181.153.xxx.xxx).

Es werden keine Cookies auf dem Endgerät gespeichert. Wird eine Einwilligung für die Datenerfassung nicht erteilt, erfolgt ein Opt-Out-Cookie auf dem Endgerät, welcher dafür sorgt, dass keine Daten erfasst werden.

Wie lange werden die Daten gespeichert?

Die anonymisierte IP-Adresse wird für 90 Tage gespeichert und danach gelöscht.

Auf welcher Rechtsgrundlage werden die Daten erfasst?

Die Rechtsgrundlage für die Erfassung der Daten ist die Einwilligung der Nutzenden nach Art. 6 Abs. 1 lit. a der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die Einwilligung kann auf der Datenschutzseite jederzeit widerrufen werden. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt davon unberührt.

Wo werden die Daten verarbeitet?

Matomo wird lokal auf den Servern des technischen Dienstleisters in Deutschland betrieben (Auftragsverarbeiter).

Weitere Informationen:

Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in den Datenschutzhinweisen.

Wie kann man sich für die Teilnahme an Online-Glücksspiel sperren?

Das hängt davon ab, ob der jeweilige Anbieter eine Konzession für Deutschland hat.

Liegt eine entsprechende Erlaubnis vor, kann ein Antrag auf Sperrung direkt auf der Glücksspiel-Website gestellt werden. Weil konzessionierte Anbieter an ein zentrales Sperrsystem angeschlossen sind, gilt eine Sperre dann nicht nur dort, sondern bei allen anderen legalen Glücksspielangeboten vor Ort und im Internet.

Eine kurzfristige Selbstsperre ist zudem über einen „Panik-Knopf“ auf der Website des Veranstalters möglich. Sie gilt sofort, jedoch nur für 24 Stunden.

Nicht konzessionierte Glücksspiel-Websites bieten für Betroffene meist keine effektive Möglichkeit einer Spielersperre. Nutzerinnen und Nutzer dieser Angebote können sich über Computerprogramme, die auf dem eigenen PC installiert werden müssen, eigenständig den Zugang zu diesen Webseiten sperren.

Weitere Informationen zur Selbst- und Fremdsperre finden Sie hier.