Wie kann man sich für die Teilnahme an Online-Glücksspiel sperren?

Das hängt davon ab, ob der jeweilige Anbieter eine Konzession für Deutschland hat.

Liegt eine entsprechende Erlaubnis vor, kann ein Antrag auf Sperrung direkt auf der Glücksspiel-Website gestellt werden. Weil konzessionierte Anbieter an ein zentrales Sperrsystem angeschlossen sind, gilt eine Sperre dann nicht nur dort, sondern bei allen anderen legalen Glücksspielangeboten vor Ort und im Internet.

Eine kurzfristige Selbstsperre ist zudem über einen „Panik-Knopf“ auf der Website des Veranstalters möglich. Sie gilt sofort, jedoch nur für 24 Stunden.

Nicht konzessionierte Glücksspiel-Websites bieten für Betroffene meist keine effektive Möglichkeit einer Spielersperre. Nutzerinnen und Nutzer dieser Angebote können sich über Computerprogramme, die auf dem eigenen PC installiert werden müssen, eigenständig den Zugang zu diesen Webseiten sperren.

Weitere Informationen zur Selbst- und Fremdsperre finden Sie hier.